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Die Kanzlei von Prof. Dr. jur. Dieter Nennen ist vorwiegend im Bereich Entertainment tätig und berät seit vielen Jahren darstellende Künstler und Künstlerinnen. Ob Urheberrecht, Leistungsschutz oder Darstellerverträge: Von hier aus kannst du dich über alle wichtigen Fragen im geltenden Recht für Künstler und Medienschaffende informieren.
Die folgenden Links verweisen auf entsprechende Beiträge in Prof. Nennens Blog. Dort warten noch weitere Tipps und Meldungen für dich. Du kannst du dich jederzeit aktuell und umfassend über dein gutes Recht informieren. Mehr erfahren ...
Wer im Rampenlicht steht, erteilt den anwesenden Medienvertretern grundsätzlich eine Einwilligung zur Berichterstattung über die Veranstaltung. Filme und Fotos, die zu diesem Zweck in einem Informationsportal veröffentlicht werden, sind hinzunehmen. Ein Anspruch, gut dargestellt zu werden, besteht nicht – so LG Köln in einem aktuellen Urteil ...
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Als wäre es nicht schon Schmach genug, als Comedian ausgebuht zu werden. Oder als Darsteller einer Theateraufführung auf ein Publikum herabzublicken, das kopfschüttelnd den Saal verlässt. Obendrein verlangen Besucher Erstattung des Eintrittspreises, der Veranstalter droht mit Rückzahlung der Gage. Zu Recht? ...
Eine Schauspielerin wirkt auf der Grundlage eines „Anstellungsvertrags für Darsteller“ in einem Kinofilm mit – und muss später Bildnisse aus ihrer Filmrolle auf einem Sammelbild und Verpackungen einer Schokoladenherstellerin hinnehmen? Ja, „Allgemeine Bedingungen für Filmschaffende“, von der Filmproduktion beigefügt, machen`s möglich, so OLG Hamburg ...
Ein Urheberrecht entsteht durch die Schöpfung. Automatisch – ohne Registrierung oder Anmeldung und ohne Beachtung irgendwelcher ©-Angaben oder Formerfordernisse. Wie aber lässt sich (später) nachweisen, dass Musik, Text, Software oder ein Werk der Bildenden Kunst zu einem bestimmten Zeitpunkt geschaffen wurde? ...
Am Anfang ihrer Karriere haben Models und Schauspieler zumeist selbst für professionelle Fotos zu sorgen, um sich anzupreisen. Dass die Bilder auf der Sedcard und ggf. in der Online-Kartei der Agentur präsentiert werden, sollte mit dem Fotografen abgesprochen sein ...
House, Hip-Hop, Drum ’n’ Base, aber auch Produktionen anderer Stilrichtungen enthalten oftmals digitale Elemente bestehender Musikwerke. Übernommen werden Sounds, Rhythmen kurze Ausschnitte aber auch ganze Refrains (Hooklines). Rechtliche Grenzen des Samplings bleiben dabei oft unbeachtet ...
Nach Beginn der Dreharbeiten änderte sich das Drehbuch, und damit auch die Rolle: So wurde die lebenslustige Schwägerin und beste Freundin (54) zur treusorgenden Mutter (60). Eine solche Rollenänderung sei hinzunehmen, so das Bundesarbeitsgericht ...
Das Landgericht Köln untersagte am 24. Mai 2007 einer Filmproduktion durch einstweilige Verfügung, einen Kinofilm mit Bonus-Szenen vom Casting auf DVD auszuwerten. Der Schauspieler hatte die entsprechenden Rechte nicht eingeräumt ...
"Die Bilder sind bezahlt. Ich kann damit machen, was ich will!" – eine alltägliche Formel, ein Trugschluss mit weit reichenden Folgen. Wer sein Foto im Netz nutzen möchte, etwa im Rahmen der Unternehmens- oder Agenturpräsenz, sollte sich die Rechte vom Fotografen schriftlich einräumen lassen ...
Laut Bild.de sollen Heidi Klums Nachwuchsmodels nach Strich und Faden ausgenutzt werden. Bis zu 40 Prozent ihrer Einnahmen hätten die Mädchen im ersten Jahr an ProSieben und die zum Sender gehörende Modelagentur „Face your Brand“ abzugeben.
Fotos von Personen werden häufig ohne deren Einverständnis im Rahmen von Werbekampagnen genutzt – nicht nur Bilder bekannter Persönlichkeiten. Was bekommt ein unbekanntes Model (New Face) für eine werbliche Bildnutzung, wenn eine solche beim Fotoshooting nicht vereinbart war?
Fotos: Frank Tusch