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RA Prof. Dr. jur. Dieter Nennen schreibt für StagePool:
Wer einem Tonträger nur kleinste Samples entnimmt, greift in die Rechte des Tonträgerherstellers ein. „Was nachgeahmt wird, verdient auch geschützt zu werden“, so der BGH im Rechtsstreit der Band „Kraftwerk“ gegen den Musikproduzenten Moses Pelham. Von der Erlaubnispflicht gibt es allerdings Ausnahmen. ...weiterlesen
Weitere Informationen aus Medien, Wirtschaft, Marketing und Recht unter: www.nennen.de