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Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Dieter Nennen erläutert diese Frage anhand des Beispiels des "Maschinenmen-schen aus Metropolis "
Metropolis: Maschinenmensch durch Urheberrecht geschützt
Am 12. Februar 2010 sah ein staunendes Publikum eine fast vollständig rekonstruierte Fassung des wahrscheinlich wichtigsten Werkes der deutschen Filmgeschichte. Eine 2008 im Filmmuseum in Buenos Aires entdeckte Langfassung von Metropolis (1926) hatte es ermöglicht.
Auch mehr als 80 Jahre nach ihrer Erschaffung ist die Figur des Maschinenmenschen urheberrechtlich geschützt.
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